AI-PALS (AI-Powered Adaptive Learning System) wird entwickelt und bereitgestellt von der Weitsprung Solutions GmbH, Wien, Österreich. Die vollständigen Unternehmensangaben finden Sie in unserem Impressum.
Für alle Fragen, Hinweise und Beschwerden zum Einsatz künstlicher Intelligenz in AI-PALS erreichen Sie uns unter hello@weitsprung.solutions.
Im Sinne der KI-Verordnung ist die Weitsprung Solutions GmbH Anbieter des KI-Systems AI-PALS. Die Einrichtung, über die Sie AI-PALS nutzen – zum Beispiel Ihr Bildungsträger, Ihre Hochschule oder Ihr Arbeitgeber – ist Betreiber und entscheidet über den konkreten Einsatz im Kurs oder im Unternehmen.
AI-PALS ist ein KI-System im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2024/1689. Wenn Sie mit Ihrem Lerncoach sprechen, schreiben oder Übungen bearbeiten, interagieren Sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen. Wir weisen Sie darauf vor Ihrer ersten Lerneinheit ausdrücklich hin und kennzeichnen den Coach während der gesamten Nutzung dauerhaft als KI.
AI-PALS begleitet Sie in drei Betriebsarten:
| Modus | Was dabei passiert |
|---|---|
| COACH | Dialogbasiertes Lernen. Das System erklärt Inhalte, stellt Rückfragen, gibt Rückmeldung und passt Tempo, Schwierigkeit und Erklärstil an Ihre Antworten an. |
| DRILL | Wiederholtes Üben. Das System wählt Aufgaben nach Ihren bisherigen Fehlern aus und steuert die Wiederholungsabstände. |
| EXAM | Prüfungssimulation unter realistischen Bedingungen. Das System wertet Ihre Antworten aus und erstellt eine Einschätzung Ihres Vorbereitungsstands. |
Alle drei Modi arbeiten mit Inhalten, die Ihr Bildungsträger oder Ihr Unternehmen bereitstellt. AI-PALS erfindet keine Lehrpläne, sondern bereitet vorgegebene Inhalte interaktiv auf.
Ihr Lerncoach erscheint als animierte Figur mit Stimme, Mimik und Lippenbewegung. Diese Darstellung ist vollständig künstlich erzeugt:
- Die Stimme wird durch Sprachsynthese erzeugt. Sie ist nicht die Aufnahme eines Menschen und keine Nachbildung der Stimme einer bestimmten real existierenden Person.
- Das Gesicht und die Bewegungen des Avatars sind gezeichnete und animierte Grafiken. Der Avatar stellt keine real existierende Person dar. AI-PALS erzeugt keine sogenannten Deepfakes.
- Die Texte und Erklärungen des Coaches werden zur Laufzeit von einem Sprachmodell erzeugt. Sie sind nicht vorab von einem Menschen geschrieben und geprüft.
Über diese Seite hinaus kennzeichnen wir den Coach in der Anwendung dauerhaft sichtbar als künstliche Intelligenz, damit die Maschinennatur des Gegenübers während der gesamten Nutzung erkennbar bleibt.
Die zusätzlich vorgesehene maschinenlesbare Kennzeichnung künstlich erzeugter Audio- und Videoinhalte nach Artikel 50 Absatz 2 der KI-Verordnung setzen wir innerhalb der dafür geltenden Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 technisch um.
Ihre Eingaben werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet
Wir haben mit den Anbietern der eingesetzten Modelle vertraglich ausgeschlossen, dass Inhalte aus AI-PALS in deren Modelltraining einfließen. Was Sie sagen, schreiben oder üben, dient ausschließlich Ihrem eigenen Lernprozess.
Wir halten die Grenzen des Systems bewusst transparent, weil ein realistisches Bild davon Teil eines sicheren Umgangs mit KI ist.
| AI-PALS ist geeignet für … | AI-PALS ist nicht geeignet für … |
|---|---|
| Erklären, Üben und Festigen von Lerninhalten im vereinbarten Themenbereich | Rechtsberatung, Steuerberatung oder verbindliche Auskünfte jeder Art |
| Sprechtraining und Dialogübungen ohne Bewertungsdruck | medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Beratung und Krisenintervention |
| Selbsteinschätzung des Lernstands und Prüfungsvorbereitung | rechtsverbindliche Prüfungsergebnisse, Zeugnisse oder Zertifikate |
| niederschwelligen Zugang zu Themen, über die man ungern mit Menschen spricht | Ersatz für persönliche Betreuung, Beratung oder Unterricht durch Fachpersonal |
Bitte beachten Sie
KI-Systeme können falsche, unvollständige oder erfundene Angaben machen, die überzeugend klingen. Prüfen Sie insbesondere Zahlen, Fristen, Namen und Rechtsangaben, bevor Sie sich darauf verlassen. Wenn Ihnen eine Antwort merkwürdig vorkommt, melden Sie sie uns – jede Meldung verbessert das System.
Bei gesundheitlichen Belastungen oder in einer persönlichen Krise wenden Sie sich bitte an einen Menschen: an Ihre Betreuungsperson beim Bildungsträger, an eine Ärztin oder einen Arzt oder an eine Beratungsstelle. AI-PALS kann und darf diese Rolle nicht übernehmen.
Damit AI-PALS sich an Sie anpassen kann, verarbeitet das System Angaben zu Ihrem Lernverhalten:
- Ihre Antworten und Eingaben in Text- und Sprachform
- Ergebnisse von Übungen, Fehlerhäufigkeit und Fehlermuster
- Bearbeitungsdauer, Wiederholungen, Abbrüche und Nutzungszeitpunkte
- Ihren Lernfortschritt über die Zeit sowie die von Ihnen gewählten Lernziele
Diese Daten dienen ausschließlich dazu, Tempo, Schwierigkeit, Aufgabenauswahl und Erklärstil auf Sie abzustimmen und Ihnen Ihren Fortschritt zurückzumelden.
Wie lange Ihre Daten gespeichert werden
- Sprachaufnahmen werden ausschließlich zur Spracherkennung verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert.
- Ihr Lernverlauf besteht für die Dauer Ihres Kurs- beziehungsweise Vertragsverhältnisses und wird danach gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Rechtsgrundlagen, Empfängerkategorien und Ihre datenschutzrechtlichen Rechte im Einzelnen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Datenschutzanfragen richten Sie bitte an hello@weitsprung.solutions.
AI-PALS reagiert darauf, wenn Ihnen etwas erkennbar schwerfällt: Das System bietet dann kleinere Schritte, zusätzliche Erklärungen oder eine Pause an. Diese Einschätzung beruht ausschließlich auf inhaltlichen und verhaltensbezogenen Signalen – zum Beispiel darauf, was Sie geantwortet haben, wie oft ein Fehler auftritt, wie lange Sie an einer Aufgabe arbeiten oder ob Sie abbrechen.
Ausdrücklich nicht eingesetzt
AI-PALS leitet keine Emotionen aus biometrischen Daten ab. Es findet keine Analyse von Stimmklang, Sprechmelodie, Gesichtsausdruck oder Körpersprache zur Erkennung von Gefühlszuständen statt. AI-PALS ist damit kein Emotionserkennungssystem im Sinne des Artikels 3 Nummer 39 der KI-Verordnung. Wir halten diese Grenze bewusst ein, weil das Ableiten von Emotionen im Bildungs- und Arbeitskontext nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der KI-Verordnung verboten ist.
Ebenso setzen wir AI-PALS nicht zur biometrischen Kategorisierung von Personen und nicht zur Bewertung des sozialen Verhaltens von Personen ein.
AI-PALS trifft laufend Entscheidungen darüber, was Sie als Nächstes üben. Diese Entscheidungen folgen einer nachvollziehbaren Logik:
- Das System vergleicht Ihre Ergebnisse mit den Lernzielen, die für Ihren Kurs festgelegt sind.
- Themen, bei denen Sie noch Fehler machen, werden häufiger und in kleineren Schritten wiederholt.
- Themen, die Sie sicher beherrschen, treten in den Hintergrund; die Schwierigkeit steigt.
- Im Modus EXAM entsteht daraus eine Einschätzung, wie gut Sie auf eine Prüfung vorbereitet sind.
Diese Einschätzung ist eine Empfehlung, keine Entscheidung über Sie
Die Prognose von AI-PALS ist eine Hilfestellung für Ihre eigene Vorbereitung. Sie ist kein Prüfungsergebnis und keine Entscheidung über Ihren Kursplatz, Ihren Abschluss, Ihre Zulassung oder Ihr Arbeitsverhältnis. Solche Entscheidungen trifft immer Ihre Bildungseinrichtung oder Ihr Arbeitgeber; ein Mensch prüft und verantwortet sie.
Sie können jederzeit verlangen, dass Ihnen erläutert wird, wie eine Einschätzung von AI-PALS zustande gekommen ist. Wenden Sie sich dazu an Ihre Bildungseinrichtung oder direkt an hello@weitsprung.solutions.
- Sie erreichen jederzeit einen Menschen. Sie sind nicht darauf angewiesen, Ihre Fragen der KI zu stellen. Ihre Ansprechperson beim Bildungsträger bleibt zuständig; zusätzlich erreichen Sie uns unter hello@weitsprung.solutions.
- Sie können Fehler melden. Falsche, unpassende, verletzende oder diskriminierende Antworten des Systems können Sie direkt in der Anwendung melden. Wir werten jede Meldung aus.
- Sie können eine Erläuterung verlangen, wenn eine Einschätzung des Systems für Sie nachteilige Folgen hat.
- Sie behalten Ihre Datenschutzrechte nach der DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
- Sie können sich beschweren – bei uns, bei Ihrer Bildungseinrichtung, bei der österreichischen Datenschutzbehörde in Datenschutzfragen sowie bei der zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörde in Fragen der KI-Verordnung.
Wir legen unsere Einordnung offen, damit Sie und unsere Kundinnen und Kunden nachvollziehen können, welche Pflichten wir erfüllen und wie wir uns auf kommende Pflichten vorbereiten.
| Regelung | Anwendbar seit / ab | Bedeutung für AI-PALS |
|---|---|---|
| Artikel 5 – verbotene Praktiken | 2. Februar 2025 | AI-PALS setzt keine verbotenen Praktiken ein: keine Emotionserkennung aus biometrischen Daten im Bildungs- oder Arbeitskontext, kein Social Scoring, keine unterschwellige Beeinflussung, keine Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit. |
| Artikel 50 – Transparenzpflichten | 2. August 2026 | Hinweis auf die KI-Natur des Systems vor der ersten Interaktion, dauerhafte Kennzeichnung des Coaches, verständliche und barrierefreie Information. Die maschinenlesbare Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte folgt innerhalb der Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. |
| Artikel 4 – KI-Kompetenz | 2. Februar 2025, geändert 27. Juli 2026 | Wir fördern die KI-Kompetenz unserer Mitarbeitenden und unterstützen Betreiber mit Schulungsmaterial und Hinweisen für Lehrende und Lernende. |
| Anhang III Nummer 3 – Hochrisiko im Bereich Bildung und Berufsbildung | 2. Dezember 2027 | Soweit AI-PALS zur Bewertung von Lernergebnissen und zur Steuerung des Lernprozesses eingesetzt wird, fällt es voraussichtlich in diese Kategorie. Wir bauen die erforderlichen Strukturen – Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht – bereits jetzt auf. Der Geltungsbeginn wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. |
Diese Einordnung ist eine Selbsteinschätzung des Anbieters. Sie ist keine behördliche Zertifizierung und begründet kein Gütesiegel.
- Hosting in der Europäischen Union. Betrieb und Datenhaltung von AI-PALS erfolgen in Rechenzentren innerhalb der EU.
- DSGVO-konforme Verarbeitung auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit der jeweiligen Bildungseinrichtung oder dem jeweiligen Unternehmen.
- Österreichisches Recht als anwendbares Recht; Gerichtsstand Wien.
- Zugriffsbeschränkung. Lerninhalte und Lernverläufe sind je Kunde getrennt; Zugriffe erfolgen rollenbasiert und werden protokolliert.
Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir aktualisieren diesen Hinweis, wenn sich Funktionsumfang, eingesetzte Modelle, Datenverarbeitung oder die Rechtslage ändern. Maßgeblich ist stets die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 1.0 | 17. August 2026 | Erstveröffentlichung |
Setzen Sie AI-PALS in Ihrer Einrichtung ein, sind Sie Betreiber im Sinne der KI-Verordnung und haben eigene Pflichten. Wir unterstützen Sie dabei:
| Ihre Pflicht als Betreiber | Was wir bereitstellen |
|---|---|
| Nutzung entsprechend der Betriebsanleitung | Betriebsanleitung mit beschriebenem Einsatzzweck, Systemgrenzen und bekannten Fehlerquellen |
| Information der Lernenden über den KI-Einsatz | fertige Textbausteine für Onboarding, Kursinformation und Einverständniserklärungen |
| Information der Beschäftigten vor dem Einsatz am Arbeitsplatz (Artikel 26 Absatz 7) | Musterinformation für Betriebsrat und Belegschaft |
| Sicherstellung menschlicher Aufsicht | Rollen- und Rechtekonzept, Auswertungen für Lehrende, Eskalationspfade |
| Förderung der KI-Kompetenz (Artikel 4) | Kurzschulung und Handreichung für Lehrende und Trainerinnen und Trainer |
| Vorbereitung auf die Hochrisiko-Pflichten ab 2. Dezember 2027 | gemeinsame Roadmap, technische Dokumentation, Protokollierung und Ansprechperson für Ihre Compliance |
Unterlagen und Gespräch: hello@weitsprung.solutions
Transparenzhinweis nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744. Version 1.0, Stand 17. August 2026.